Die EU‑Richtlinie 2019/904, auch bekannt als „Single‑Use Plastics Directive“, ist eine Maßnahme der Europäischen Union zur Reduzierung von Kunststoffabfällen.
Eine spezifische Bestimmung dieser Richtlinie legt fest, dass Einweg‑Getränkeverpackungen bis zu 3 Litern ab Juli 2024 nur noch verkauft werden dürfen, wenn der Verschluss während des gesamten Gebrauchs fest mit der Verpackung verbunden bleibt (Tethered Cap). Damit soll verhindert werden, dass Kunststoffverschlüsse als Umweltverschmutzung in der Natur landen.

Neben der Vorgabe zu den Verschlüssen enthält die Richtlinie weitere Maßnahmen.
- Verbot bestimmter Einweg‑Kunststoffprodukte, für die bereits Alternativen existieren, z. B. Plastikstrohhalme, Teller oder Einwegbecher.
- Zielvorgaben zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg‑Kunststoffartikeln, einschließlich Lebensmittel‑ und Getränkeverpackungen; z. B. müssen PET‑Flaschen ab 2025 zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen.
- Erweiterte Herstellerverantwortung zur Finanzierung von Maßnahmen zur Müllbeseitigung und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
- Kennzeichnungspflichten für bestimmte Kunststoffprodukte, um Verbraucher über Umweltauswirkungen und die korrekte Entsorgung zu informieren.

